Unsere Kosten und Tarife im Überblick
Die Frage nach den Kosten ist legitim und wichtig. Eine Preisliste haben wir nicht auf dieser Seite. Wir möchten hier zeigen, wie Behandlungskosten berechnet werden, und wie wir die Sache mit dem Geld sehen.
Erst einmal allgemein: Tierärztliche Gebühren sind festgelegt in einer Gebührenordnung (“GOT”). Es handelt sich dabei um ein Bundesgesetz – es ist also jedermann zugänglich. In dieser Gebührenordnung sind alle Leistungen einzeln aufgelistet, und es werden Preise dafür genannt.
Diese Preise staffeln sich in den “ein-, zwei- und dreifachen Satz”. Ein Beispiel: laut GOT kostet eine Röntgenerstaufnahme netto minimal 28,63, im Mittelsatz 57,26 und maximal 85,89 Euro. Ein Unter- oder Überschreiten ist nicht erlaubt. Der dreifache Satz ist vom Gesetzgeber eher für Nächte und die Wochenenden vorgesehen, und der einfache Satz ist landesweites Minimum. Das Gesetz staffelt auch “nach örtlichen Gegebenheiten”, auf dem Dorf also anders als in Hamburg. Und “nach dem Wert des Tieres” (wir finden, jedes Tier ist ganz viel wert, ohne dass wir das extra berechnen…).
Wir berechnen bei fast allen unseren Leistungen etwas unterhalb vom mittleren Satz. Am Beispiel der Röntgenerstaufnahme: wir berechnen sie mit netto 49,04 Euro.
Wer den “billigen Jakob” sucht, möge weitersuchen. Wir sind das nicht. Aber teuer sind wir gewiss auch nicht. Wir finden, dass der einzelne Preis für eine einzelne Leistung auch gar nicht unbedingt der springende Punkt ist. Denn es kommt darauf an, daß die Gesamtkosten angemessen sind. Wenn der billige Jakob seine Spritze ganz billig macht – und sie aber gar nicht nötig war? Dann war billig doch verdammt teuer.
Gern erläutern wir unsere Arbeit und unsere Abrechnung. Auf ihren Wunsch erstellen wir Kostenvoranschläge, soweit die Situation medizinisch überschaubar ist. Fragen Sie uns einfach.
Zur Bezahlung selbst haben Sie die Wahl: entweder bar, oder per EC-Karte plus Geheimnummer.
